Standort Irland

Als Irland wird sowohl die Insel insgesamt als auch der Inselstaat (Republik Irland) benannt.

Irland (Insel) ist die zweitgrößte Insel der europäischen Inselgruppe mit dem Namen Britische Inseln und besteht aus der Republik Irland und Nordirland. Nordirland gehört zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (engl.: United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland) oder kurz: Vereinigtes Königreich (engl.: United Kingdom, oder: UK).

Die Republik Irland (Inselstaat, im Folgenden kurz: Irland) ist politisch selbständig. Hauptstadt und größte Stadt des Landes ist Dublin, gelegen im östlichen Teil des Landes. Landeswährung ist der Euro.

Irland ist seit 1973 Mitgliedstaat der Europäischen Union, wendet jedoch die Grenzbestimmungen des Schengen-Abkommens nicht an.

Irland war traditionell ein beliebtes Auswanderungsland für Schriftsteller und andere Künstler aufgrund der irischen Steuerbefreiung für Künstler. Seit 2007 wurde diese Befreiung jedoch reduziert, im Steueränderungsgesetz 2011 wurde eine Befreiungshöchstgrenze von € 40.000 eingeführt, seit Januar 2015 beträgt sie € 50.000.


Gründe für den Standort Irland

  • Irland bietet einen Körperschaftsteuer-Satz auf Handelseinkünfte von 12,5%. Damit ist grundsätzlich eine moderate Besteuerung erreichbar, ohne aufwendige, damit in der Regel teure und oftmals gekünstelte Konstruktionen an Exotenstandorten
  • Irland hat derzeit ein „Special Assignee Relief Programme“ (SARP, Spezialbeauftragter-Entlastungsprogramm), siehe dazu unter „Steuererleichterungen und öffentliche Förderungen“.
  • Für Geschäfte überwiegend im Eurowährungsraum entfällt Umrechnung zu einer Landeswährung, da Irland Euro-Währungsraum ist.
  • Wenn Sie im ersten Schritt an eine englische Limited gedacht haben, finden Sie hier ein rechtlich und kulturell ähnliches Umfeld.
  • Irland hat derzeit mit 72 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen und ist damit eines der Länder mit den meisten Abkommen.
  • Irland verfolgt eine pro-unternehmerische Wirtschaftspolitik.
  • Die irische Regierung hat eine konsistente jahrzehntelange Politik, fremd-beherrschte Unternehmen willkommen zu heißen.
  • Irland hat gute internationale Flugverbindungen von Kontinentaleuropa und England. Das Management einer Gesellschaft vor Ort wäre also ebenfalls möglich wie bei einem Standort z. B. in London.
  • Im Hinblick auf einen Wohnsitz in Irland lässt sich aufführen, dass das Klima mild ist, das Verkehrs- und Kommunikationsnetz gut und die Kriminalitätsrate niedrig ist. Einerseits hat die irische Wirtschaft eine starke Rezession in den letzten Jahren hinnehmen müssen, andererseits mag das irrelevant sein, wenn keine lokale Geschäftstätigkeit erfolgen soll, und die Immobilienpreise wie auch andere Lebenshaltungskosten sind entsprechend niedrig, insbesondere im Vergleich zum Großraum London.
  • Irland soll gutausgebildete Arbeitskräfte in vielen Fachgebieten haben sowie ein familienfreundliches Umfeld, so dass Irland ein guter Platz sein soll, um nationale und internationale Fachkräfte zu bekommen.
  • Im Bericht der Weltbank (World Bank) von 2018 über die Bedingungen des Geschäftslebens „Doing Business“ finden sich bezogen auf den EU-Raum 7 Länder, die in jedem der Kriterien (u.a.) „Leichtigkeit, ein Geschäft zu gründen“, „Leichtigkeit, ein Geschäft zu betreiben“ und „Administrative Bedingungen der Steuerveranlagung“ unter die ersten 10 gekommen sind (bei jeweils unterschiedlicher Position in den 3 Kriterien): Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Lettland, Litauen und Schweden.

Unternehmensbesteuerung

Das irische Körperschaftsteuerrecht ist eines der attraktivsten in der Welt aufgrund eines niedrigem Steuersatzes mit einem weiten Netz von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten.

Irische Gesellschaften werden auf Handelseinkünfte mit einem Satz von 12,5% besteuert. Für andere Einkünfte als Handelseinkünfte beträgt der Satz 25%.

Der Satz für Handelseinkünfte ist einer der niedrigsten in Europa. Lediglich die Isle of Man und die Kanalinseln (Jersey, Guernsey u. a.) mit einem Satz von 0% sowie Zypern und einige osteuropäische Staaten mit Sätzen von 10% sind niedriger. Der irische Satz ist einer der niedrigsten in den entwickelten Wirtschaftsnationen dieser Welt.

Irland ist auf der “Weißen Liste” der OECD und hat zahlreiche Abkommen zum zwischenstaatlichen Informationsaustausch für Steuerzwecke mit anderen Staaten abgeschlossen.


Einkommensteuer

Für ledige Steuerpflichtige beträgt der Einkommensteuer-Satz 20% auf die ersten € 35.300 und 40 % auf das darüber hinaus gehende Einkommen. Für verheiratete Steuerpflichtige verdoppelt sich der Betrag für die erste Steuerstufe von 20%.

Die Grundfreibeträge sind € 1.650 für ledige Steuerpflichtige, der doppelte Betrag für Verheiratete.

Die Belastung mit der Allgemeinen Sozialversicherungsbeitrag (Universal Social Charge, USC) ermittelt sich wie folgt:

  • 0,5 % auf die ersten € 12.012 des Jahreseinkommens
  • 2 % auf die nächsten € 8.472 des Jahreseinkommens
  • 4,75 % auf die nächsten € 49.650 des Jahreseinkommens
  • 8 % auf den Rest des Jahreseinkommens

Alle Angaben beziehen sich auf das Steuerjahr 2020


Natürliche Personen mit Lebensmittelpunkt außerhalb Irlands

 

Die Einkommensteuersätze in irland sind realtiv hoch, es bestehen jedoch Steuervergünstigungen für natürliche Personen, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Irland haben.

Im wesentlichen zahlt eine Person, die ihren Wohsitz (residence) nicht aber ihren Lebensmittelpunkt (domicile) in Irland hat, Einkommensteuer nur auf irische Einkünfte und auf ausländische Einkünfte, die nach irland eingeführt werden. Wenn also folglich das meiste Einkommen außerhalb Irlands verbleibt, fällt auf dieses keine Einkommensteuer in Irland. Diese Regelung ist das Steuerinstitut der sogenannten remittance basis. Diese Regelung besteht ebenfalls in England. Wenn Sie sich für weitere Informationen zu der grundsätzlichen Wirkungsweise interessieren, schauen Sie bitte auf unsere Darstellung der englichen remittance basis unter Steuergestaltung UK.


Wohnsitz in Irland

Ein Wohnsitz wird nach den Kriterien des irischen Steuerrechts begündet durch die Anzahl der Tage, die innerhalb eines Steuerjahres in Irland verbracht werden.

Ein Wohnsitz wird danach begründet, wenn

  • 183 Tage oder mehr in Irland innerhalb eines Steuerjahres verbracht wurden, oder
  • wenn 280 Tage oder mehr über einen Zeitraum von 2 zusammenhägenden Steuerjahren in Irland verbracht wurden.
    Der Wohnsitz wird dann für das zweite dieser Jahre begründet.
    30 Tage oder weniger innerhalb eines Steuerjahres qualifizieren allerdings nicht für die 2-Jahres-Betrachtung.

Vermögende Privatpersonen

Das Steueränderungsgesetz 2010 hat eine Domizilabgabe (domicile levy) von € 200.000 auf vermögende Privatpersonen eingeführt, die ihren Lebensmittelpunkt in Irland haben, unabhängig davon, wo sie sich tatsächlich aufhalten und die zusätzlich folgende Kriterien erfüllen:

  • eine irische Einkommensteuerlast von weniger als € 200.000 und
  • eine weltweites Einkommen von mehr als € 1 Millionen und
  • ein in Irland liegendes Kapital im Wert von € 5 Millionen oder mehr